Reiserecht: Ansprüche durchsetzen
Haben Sie wegen des überbuchten Hotels unter Palmen geschlafen? Trugen Sie Baströckchen oder Lendenschurz, weil Ihr Gepäck in Florida landete, obwohl Sie es auf Hawaii brauchten? Ärgern Sie nicht sich, ärgern Sie Ihren Reiseveranstalter! Hier können Sie sich zu Reisemängeln informieren.
Beachten Sie jedoch, dass die außergerichtliche Beauftragung eines Anwalts unnötig sein kann. Das AG Erding hat in seinem Urteil vom 13.05.2014, Az. 4 C 420/15, eine Notwendigkeit verneint. Der Reisende hatte zunächst ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Später bevollmächtigte er einen Rechtsanwalt. Das Gericht sprach die Anwaltsgebühren nicht zu. Es sei unnötig gewesen, einen Anwalt zu beauftragen. Der anwaltliche Brief habe keinen substanziellen Mehrwert gehabt.