Rechtsfrage des Tages:
Dass der Oktober die Zeit für den Reifenwechsel ist, dürfte eigentlich den meisten Autofahrern bekannt sein. Wie sieht es aber mit dem Zustand Ihrer Winterreifen aus? Haben diese ein Mindesthaltbarkeitsdatum?
Antwort:
Bald kommen Eis, Schneematsch und rutschige Straßen. Da sind Sie gut beraten, rechtzeitig auf Winterreifen umzusteigen. Zudem sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet. Bevor Sie aber Ihrem Auto die Winterschuhe verpassen, sollten Sie Ihre Reifen eingehend prüfen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern. Je nach Fahrweise kann dieses Limit früher oder später erreicht werden.
Aber auch mit einer ausreichenden Profildicke können Ihre Reifen schon nicht mehr verkehrssicher sein. Schauen Sie also genau nach, ob Sie Risse oder Löcher entdecken. Dann heißt es, austauschen. Und tatsächlichen haben Reifen auch eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum.
Im Laufe der Zeit verändert sich die Gummimischung. Experten raten daher an, auch bei optisch einwandfreiem Zustand die Reifen etwa alle sechs Jahre auszutauschen. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu allerdings nicht. Wissen Sie wie alt Ihre Reifen sind? Wenn nicht, schauen Sie sich die Reifenflanke genauer an. Dort finden Sie die sogenannte DOT-Nummer. Diese verrät Ihnen, wann der Reifen hergestellt wurde.
Hier geht es zum passenden Rechtsschutz, falls es im Verkehrsbereich, also zum Beispiel beim Autokauf, der Geltendmachung von Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls oder einer Geschwindigkeitsübertretung mit anschließendem Bußgeldbescheid, zu Problemen kommt: D.A.S. Rechtsschutz für Autofahrer.