Nicht umlegungsfähige Hauskosten
Nicht alle Kosten, die in einem Haus anfallen, sind anrechenbare Nebenkosten. Folgende Kosten eines Hauses muss der Mieter nicht übernehmen.
Instandsetzungskosten der Wohnung (insbesondere Reparaturkosten)
Wartungskosten und Überprüfungsarbeiten (nur selten als Nebenkosten umlagefähig. Umlage bei Fahrstuhl und Heizungsanlagen möglich)
Verwaltungskosten (z.B. die Hausverwaltung)
Instandhaltungsrücklagen (bei gemieteten Eigentumswohnungen)
Kontogebühren für das Mieterkonto
Rechtsschutzversicherung des Vermieters
Beiträge des Vermieters zu Grundeigentümervereinen
Mietverlustversicherung
Portokosten
Zinsen für einen Kredit, um Heizöl einzukaufen
Fassadenreinigung
Reparaturkostenversicherung
Wartungskosten der Klingelsprechanlage und der Türschließanlage
Zinsabschlagssteuer auf Instandhaltungsrücklagen
Kosten und Pflege einer Dachbegrünung
Bewachungskosten
Erbbauzinsen
Anliegerbeiträge wie Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge